Wie sieht die Rechstlage bei Spam aus? Wann ist eine Mail Spam?

DJBB · 26. Mai 2015

Wenn ich ausversehen eine email an mein komplettes adressbuch schicke, könnte man mich verklagen? Vorallem wenn in dieser Email stand: schau dir das auf amazon an...

 

Beste Antwort

s125817 · 26. Mai 2015 · 3x hilfreich

Es handelt sich dabei aus mehreren Gründen nicht um Spam. Zum einen wird keine kommerzielle (Gewinnerzielung durch Verkauf, Adreßbeschaffung o. ä.) oder schädigende (Viren etc.) Absicht verfolgt, was aus der geschilderten Situation eindeutig hervorgehen sollte. Zum anderen dürfen Bekannte, wie sie ja für gewöhnlich im Adreßbuch zu finden sind, mit Nachrichten von Ihnen rechnen. Zum dritten - was vielleicht am sichersten ist - läßt sich das Versehen bestimmt schnell aufklären. Wer sich also auf den Schlips getreten fühlt, bekommt eine Entschuldigung und Erklärung, und das Problem sollte erledigt sein.

Es kommt übrigens gar nicht so selten vor, daß Leute versehentlich e-Mails an alle Kontakte verschicken. Wenn da jeder klagen wollte, bräuchten wir mehr Richter. Und wer es wirklich auf eine Abmahnung anlegt, muß erstmal selber die Anwalts- und/oder Gerichtskosten zahlen. Das lohnt nur für kommerzielle Massenabmahnungen, wo dann mit entsprechenden Rückläufen zu rechnen ist.

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osnajo · 26. Mai 2015 · 0x hilfreich

eine spam - ist ja eigentlich...

 

->eine an jeden eventuellen abnehmer gedachte mail

(- im normalfall ->> computergeneriert - also scheiße )

 

wenn du nun mal dein adressbuch - ich sage es mal - offen legst :-(

 

ist das kein spam

 

sondern nur ---- dein problem 

 

solange - du keine geheimnisse - zb. eines umfrageportals - preis gibst

 

auch kein problem 

cliomathi · 26. Mai 2015 · 0x hilfreich

Schau mal hier nach: https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/spam/spam-rechtslage.aspx

Maustaste · 26. Mai 2015 · 0x hilfreich

Ich glaube, es kommt auch darauf an, ob es bloß als persönliche Kaufempfehlung gedacht ist oder ob du aktiv Werbung für den Konzern machst...

 
 

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