erzihungsberechtigte, allerdings muss es eine familienhaftpflicht sein.
die Haftpflicht der Erziehungsberechtigten, sofern das Kind für den Schaden haftbar gemacht werden kann.
in der regel die der erziehungsberechtigten,vorausgesetzt die kinder sind haftbar zu machen,
Meines Erachtens sollte die Haftpflicht der Eltern zuständig sein bzw. die Haftpflicht des Erziehungsberechtigten.
Wenn Kinder unter 14 Jahren einen Schaden Verursachen dann immer die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten
die hp der eltern
Die erste Frage ist, ob die Kinder überhaupt deliktfähig sind.
Die der Eltern, jedenfalls war es bei uns so.