Kriege ich einen in der Waschmaschine zerfetzten Geldschein bei der Bank ersetzt?

sibelkes · 13. August 2017

Ersetzt mir die Bank einen in der Waschmaschine zerfetzten Geldschein oder muss ich ihn schweren Herzens abschreiben?

 

Antworten

Achimkirchner · 17. Juni 2018 · 0x hilfreich

ich weiss nicht, wieviel prozent, aber völlig zerfetzt hast du keine Chance. Er muss bestimmte prozentzahl haben, was heile ist.

zorgel · 17. Juni 2018 · 0x hilfreich

es muss mind. 50% erkennbar sein und einige merkmale müssen da sein

ausiman1 · 25. August 2017 · 0x hilfreich

 Wenn die Bank die Echtheit des Scheines noch feststellen kann und 50% noch vorhanden ist

sollte es keine Probleme geben !

karl.stein · 23. August 2017 · 0x hilfreich

nimm einfach die restlichen Bestandteile mit und gehe an den Banktresen. Die werden Dir schon sagen obs Ersatz gibt oder Du noch nach weiteren Resten suchen musst.

Hausmann83 · 19. August 2017 · 0x hilfreich

wenn mind.50% des scheines erhalten sind so das die bank die echtheit zweifelsfrei feststellen kann

k311130 · 16. August 2017 · 0x hilfreich

sofern mindestens 50% vom Geldschein noch erhalten sind, bei der Bank abgeben und die prüfen das dann oder lassen prüfen und man bekommt den Geldschein ersetzt.

Mehlwurmle · 14. August 2017 · 1x hilfreich

Im Zweifelsfall direkt an die Landeszentralbank (als Zweigstelle der Bundesbank) wenden.

Denn wenn deine Hausbank auf Grund des Grades der Zerstörung keine vollständige Echtheitsprüfung mehr vornehmen kann, macht sie am Ende auch nichts anderes. Es dauert dann halt bloß länger, da es noch interne Wege geht.

Husky09 · 13. August 2017 · 0x hilfreich

Grundsätzlich schon....er muß als Geldschein noch erkennbar sein und du mußt schon mindestens 50% des Geldscheines vorlegen können.

doern · 13. August 2017 · 0x hilfreich

Wenn du mehr als 50% des Geldscheines hast, dann kannst du ihn in jeder Bank umtauschen

bs-alf · 13. August 2017 · 0x hilfreich

...es müssen mehr als 50% der Banknote erhalten sein.

 

Ansonsten einfach an die Hausbank oder Bundesbank - persönlich oder schriftlich wenden.

 

Die können die Überreste prüfen und gegebenen falls erstatten... 

 
 

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