im öffentlichen strassenverkehr grundsätzlich nicht bei laufendem motor
Die Fahrbgereitschaft ist bei laufendem Motor gewährleistet. Also:Nein
Ein laufender Motor bedeutet nach gängiger Rechtsprechung Fahrbereitschaft. Das ist dasselbe, als würde man an einer Ampel telefonieren. Also: nein.
Quelle: StVO/Bußgeldkatalog
So lange der motor noch an ist ist das telefonieren nicht erlaubt.
Nein, das darfst du nicht. Der Motor muss aus sein.
Solange der Motor läuft, ist telefonieren Tabu, ausser per Freisprecheinrichtung.
Am besten Motor ausmachen beim Telefonieren, dann kostet es auch kein Bußgeld.
Nein, sofern der Motor noch läuft, zählt das rechtlich wie fahren.
Im Bußgeldkatalog steht sogar explizit: "Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor"
Du musst also eine Freisprecheinrichtung benutzen oder den Motor ausmachen, sonst ist das Bußgeld in Höhe von 60 Euro plus 1 Punkt in der Verkehrsünderkartei fällig.