Schwer bewegliche Sachen wie beispielsweise ein Klavier oder Panzerschrank kriegen den Kuckuck drauf und wenn bezahlt wurde kommt ein Anruf , dass der Aufkleber weggemacht werden kann.. Solange stehen die dann in Deiner Hütte rum.
Ich würde auch sagen , bis bezahlt wurde.
Bis bezahlt wurde
Der Termin der Versteigerung darf ohne Einwilligung des Gepfändeten nicht vor Ablauf einer Woche seit der Pfändung anberaumt werden (§ 816 I ZPO).
Das gilt für "bewegliche Sachen" - inwiefern sich "schwer bewegliche Sachen" davon unterscheiden, kann ich nicht beurteilen.
so lange, bis der gepfändete Wert gezahlt und somit ausgeglichen ist und die Pfändung aufgehoben werden kann.