
Warschau (dpa) - Kinderschänder in Polen müssen sich künftig nach dem Abbüßen ihrer Haftstrafe einer chemischen Zwangsbehandlung unterziehen. Die zweite Parlamentskammer, der Senat, billigte am Donnerstag in Warschau bei nur einer Enthaltung eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches. Danach ...