Für das Schließen einer weiteren Bildungslücke in Sachen Markenrecht-Streitereien :o)
Allmählich sollte ich mir überlegen, bei klamm einen Jura-Blog aufzumachen... *g* Wenn J.B. wenigstens irgendwas von dem Geld sehen würde, würde ich die Brüllerei ja sogar verstehen. Aber so? Naja, ist auch schlecht dargestellt in der Meldung.
153k2625027. September 2006
Für den Kommentar zum "Wort zum Freitag" - insbesondere für die Vokabel "nachdenken" im Text, eine Tätigkeit, die unter KLAMMern leider viel zu selten vorkommt ;-)
Zu deinem Newskommentar: "Das reine Halten & Lesen [eines Handys] ist ... nicht bußgeldbewehrt": das habe ich anders gehört: schon das In-die-Hand-nehmen und Ablesen der Uhrzeit ist verboten: <link>
Ui, das war mir neu. Mein Stand war eben noch Benutzen = Tasten drücken. Das Urteil kannte ich nicht. Vielen Dank!
Danke für die "Kahnbeinbruch"-Erklärung, habs jetzt erst gelesen. :-)
Aber bitte doch, gern geschehen - Google und Wikipedia sind schon sehr nützliche Veranstaltungen. *g* Ich wusste es nämlich bis dahin auch nicht, was das Kahnbein ist. ;-)