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Dann gibt es noch Sonderzuständigkeiten in Art. 30, wer halt wo wann und wie festlegen kann, ob irgendein Gremium für irgendwas gegründet werden muss etc. und noch die Festlegungen, dass das Gesetz 4857 insofern gültig ist, wo es diesem Gesetz nicht widerspricht, einpaar Artikel verändert, einpaar aufgehoben etc. etc. @
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Ja, wollte nur mal einen Überblick gegeben, über den Umfang. Hier wird einiges schief gelaufen sein und das muss tatsächlich und natürlich bis ins Haar untersucht werden.