Karlsruhe (dpa) - Privatleute müssen auf eine ausreichende Verschlüsselung ihres WLAN-Anschlusses achten. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein ...

Kommentare

(7) k85186 · 12. Mai 2010
Lest euch diesen Beitrag durch: <link> Ist deutlich aussagekraeftiger :)
(6) schwarzfahrer · 12. Mai 2010
Das sind grobe und nicht viel sagende Grundsatzurteile, auf deren Basis ersteinmal ein Gesetz entstehen muss. Eigentlich ist es doch logisch, dass ich für meinen WLAN Zugang verantwortlich bin. Aber für unerfahrenere Benutzer könnte die Voreinstellung der Sicherheitsgeschichte ruhig werksseitig besser voreingestellt sein. Was ja durchaus machbar ist...
(5) FichtenMoped · 12. Mai 2010
Damit ist der Privatman für Aktionen Dritter haftbar, die über seine IP geschehen. Ich persönlich favorisiere die Kabelverbindung :-) @2 hat den Hack schon erwähnt, aber auch Trojaner und Root-Kits sollten hier erwähnt sein, mit welchen die IP durch Dritte benutzt werden kann (wenn auch illegal). Die eigene Sicherheit sollte nicht außer Acht gelassen werden.
(4) Die_Mama · 12. Mai 2010
Wer sich reinhacken muss macht sich strafbar. Das ist wie beim Auto oder beim Kopierschutz. Man kann ja niemanden bestrafen der eine Sicherung hat, nur weil es Menschen gibt die diese Sicherung bewusst umgehen.
(3) chaosperfekt · 12. Mai 2010
@1 Das geht z.B. bei McDonalds sehr einfach. Beim Login musst Du Deine Handynummer angeben und bekommst eine SMS mit dem Passwort. Damit kannst Du 1 Stunde gratis surfen. Wer was Illegales macht, kann über die Handynummer identifiziert werden. Ein einfaches Prinzip, das bei öffentlichen Hotspots leicht umzusetzen ist.
(2) picard95 · 12. Mai 2010
Beim letzten WLAN Scan bei mir waren 8 WLANs aktiv (kleines Dorf). Davon 2 nur mit WEP gesichert (also eigentlich ungesichert). Wie würden die Richter da urteilen wenn jemand sich reinhackt und illegale Sachen macht?
(1) k117380 · 12. Mai 2010
Eine richtige und überfällige Entscheidung. Wüsste aber nur gerne, wie das mit öffentlichen WLAN Netzen in öffentlichen Geböuden funktionieren soll
 
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