(lifepr) Düsseldorf, 22.03.2017 - Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen. Im verhandelten Fall begehrte der Kläger vom Beklagten die Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe von ...