Köln, 12.09.2017 (lifePR) - Jegliche Form von Werbung in automatisierten Kundenanschreiben ist zu unterlassen. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation mahnt auch angesichts eines neuerlichen Urteils deutlich zur Vorsicht, ...