(pressebox) Karlsruhe, 14.04.2014 - Es soll ja vorkommen: Ein Unternehmer arbeitet "schwarz", d.h. dem Kunden wird keine Rechnung ausgestellt, es wird keine Umsatzsteuer bezahlt. Der Bundesgerichtshof hat dem schwarz arbeitenden Unternehmer die rote Karte gezeigt: In dem zu entscheidenden Fall ...

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