(lifepr) Berlin, 21.08.2014 - Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims liegt nur vor, wenn der Erbe endgültig zivilrechtlich Eigentum an der Immobilie erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ist der Erbe dagegen testamentarisch dazu verpflichtet, die Immobilie ...