(pressebox) Karlsruhe, 27.01.2015 - Jeder, der Waren anbietet und damit auch jeder Webshop muss die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) kennen und beachten. Ansonsten droht schnell die teure Abmahnung. Ein Klassiker für die Abmahnung ist die fehlende Grundpreisangabe ( § 2 PAngV ). Werden ...