(lifepr) Düsseldorf, 22.10.2014 - Eine fünf Zentimeter hohe Betonabbruchkante, stellt - auf einem für Radfahrer freigegebenen unbeleuchteten Weg - eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. Im konkreten Fall verunfallte ein Radfahrer in den Abendstunden auf einem unbeleuchteten, für Fahrräder ...