London (dts) - Die Autokonzerne Volkswagen und Suzuki beenden ihre Zusammenarbeit. Ein Schiedsgericht bescheinigte dem VW-Konzern vertragstreues Verhalten und machte den Weg für Schadensersatzansprüche frei. "Wir begrüßen, dass mit diesem Schiedsspruch Klarheit geschaffen wurde. Das Gericht hat ...

Kommentare

(6) argelius · 30. August 2015
Verträge sind ja keine Absichtserklärungen (welche ja unverbindlich sind) sondern begründen gegenseitige Pflichten, die im Zweifel eingeklagt werden können oder deren Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüche führen können. Deswegen beinhaltet die Willenserklärung, die einen Vetrag zustande kommen läßt ja auch unter anderem den sogenannten Rechtbindungswillen, die Erklärung bindet eben rechtlich.
(5) flowII · 30. August 2015
also doch in etwa so, wie im an der boerse. erfuellung von absichtserklaerungen
(4) argelius · 30. August 2015
@2 Last call bedeutet, wenn Suzuki einen neuen Lieferanten mit besseren Bedingungen findet, müssen sie erstmal VW bescheid sagen und VW hat dann die Möglichkeit, weiterhin anstelle des Konkurrenten zu liefern, solange die Bedingungen für Suzuki dadurch gleich gut oder besser sind.
(3) k408300 · 30. August 2015
@2 eher umgekehrt - Suzuki wollte die Motoren nicht abnehmen auf Last Call Basis
(2) flowII · 30. August 2015
eh ... suzuki liefert motoren an vw?! oder wie rum ist das zu verstehen
(1) k408300 · 30. August 2015
wer nicht will der hat schon
 
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