(lifepr) Berlin, 25.03.2015 - Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich die Intention des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gleichwohl qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Aus Sicht der BKK wird das Ziel, den Patienten ...