(lifepr) Düsseldorf, 28.07.2016 - An wen man seine Eigentumswohnung vermietet, ist nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel Sache des Wohnungseigentümers. In einem konkreten Fall wollten mehrere Wohnungseigentümer mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass einer ihrer Miteigentümer seine ...