(lifepr) Stuttgart, 24.06.2014 - Der Käufer einer vermieteten Immobilie tritt in den Mietvertrag ein, sobald das Eigentum im Grundbuch auf ihn umgeschrieben ist. Er kann jedoch im Kaufvertrag vom Verkäufer ermächtigt werden, bereits vor dem Vollzug im Grundbuch die Vermieterrechte geltend zu machen. ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News