(lifepr) Stuttgart, 24.06.2014 - Der Käufer einer vermieteten Immobilie tritt in den Mietvertrag ein, sobald das Eigentum im Grundbuch auf ihn umgeschrieben ist. Er kann jedoch im Kaufvertrag vom Verkäufer ermächtigt werden, bereits vor dem Vollzug im Grundbuch die Vermieterrechte geltend zu machen. ...