Karlsruhe (dts) - Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten ...

Kommentare

(1) k432031 · 21. Oktober 2014
Scheiße, war ja klar. Da sind die Verfassungsrichter nur die Marionetten der Geldgeilen Waffenlobby, die vor nichts zurück schreckt, auch nicht vor Mord und Totschlag <link>
 
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