Karlsruhe (dts) - Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten ...