Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur nachträglichen Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen abgelehnt. Wie das Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, seien durch das Urteil vom 9. Februar 2010 "die für diesen Fall relevanten verfassungsrechtlichen Fragen für die ...