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1: Dafür gibt es aber schon ein Gesetz, was besagt, dass eine Tat, die damals noch nicht unter Strafe stand, auch nicht im Nachhinein bestraft werden kann. Von daher wäre solch ein Zustand eh nicht möglich. Was damals verboten war, es heute noch ist, und später sein wird, müsste aber auch entsprechend, sofern es noch sinnvoll ist, geahndet werden können.