Essen (dpa) - Glück im Spiel, Pech beim Amt: Hartz IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen. Das Geld, das ein Spieler jahrelang für ...