Essen (dpa) - Glück im Spiel, Pech beim Amt: Hartz IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen. Das Geld, das ein Spieler jahrelang für ...

Kommentare

(5) k405987 · 25. Januar 2011
Extrem ungerecht! Arbeitnehmern zieht man einen Gewinn auch nicht vom Lohn ab, warum also vom ALG II, was einfach nur Lohnersatz ist? Aber das liegt in der Natur der Menschen: die, die wenig haben hacken noch auf denen rum, die noch weniger haben und würden ihnen am liebsten den letzten Cent wegnehmen. Nur zur Info: auch IHR könnt schneller als ihr denkt von ALG II abhängig werden!!
(4) k875 · 25. Januar 2011
Richtig so!
(3) picard95 · 25. Januar 2011
Wer spielsüchtig ist spielt trotzdem weiter, da sie auf einen Millionengewinn hoffen...und sei es nur um dem Hartz4-Sachbearbeiter sanktionsfrei, bzw. weil nicht auf die Leistung angewiesen, auf den Schreibtisch zu kacken. Ich spiele kein Lotto; die Gewinnaussichten sind noch viel schlechter als bei klammgeil oder fast jeder anderen Loseseite am Slot zu drehen um einen JP abzuräumen.
(2) seerose1084 · 25. Januar 2011
Einerseits ist es verwunderlich, daß man vom viel zu niedrigen, zum überleben gedachten HartzIV noch Lotto spielen kann. Andererseits sollte der Leistungsempfänger schon so ehrlich sein, wenn er schon zu seinem unterhalt selbst beitragen kann, das auch anzumelden...
(1) DORNI-NET · 25. Januar 2011
Das ist mal Spielsuchteindämmend das Gesetz
 
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