Wie heise online berichtet, darf der Anbieter einer Dating-Website nicht als gratis beworben werden und anschließend nur ein kostenpflichtiges Abo zur Probe anbieten. Dies entschied das Landgericht Köln ( Az.: 33 O 245/13 ). 78 Euro für ein Abo Darüber hinaus fehlte bei dem Beklagten ein Hinweis ...

Kommentare

(1) argelius · 28. August 2014
Kennen wir doch noch von einigen Downloadportalen. Dachte eigentlich, diese Art von Abofallen seien mittlerweile ausgerottet, aber offensichtlich sind sie es nicht.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News