Darmstadt (dpa) - Für seinen verhängnisvollen Schlag ins Gesicht der Studentin Tugce muss der Täter Sanel M. drei Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den 18-Jährigen am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Täter habe den Tod der 22-Jährigen nicht beabsichtigt, ...

Kommentare

(43) Aalpha · 17. Juni 2015
@41: "...wie man richtig zuschlägt, damit es keine Toten gibt" Richtig, er hat zugeschlagen und nun sollte er für alle Konsequenzen geradestehen! Wenn er es wirklich bereuen würde, dann würde er doch freiwillig in den Knast gehen, aber von Reue keine Spur!
(42) argelius · 17. Juni 2015
zuschlägt, damit es keine Toten gibt? Hier war es ein unglücklicher Sturz, der nicht vorhersehbar war. Natürlich muß bei der Strafe berücksichtigt werden, was bei der Tat rausgekommen ist. Ohne diese Berücksichtigung wäre es wahrscheinlich nur wegen des Schlages ohne Todesfolge eher auf 1 Jahr hinausgelaufen. Und wie du Terrorist definierst, damit du den Begriff nutzen kannst ist mir egal. Ich kann auch nicht rot zu grün umdefinieren wie es mir gefällt und einfach über jede Ampel fahren
(41) argelius · 17. Juni 2015
@39 Das Beispiel mit der Knarre ist Unsinn. Natürlich gibt es nahezu nie 100% Wahrscheinlichkeit. Aber der Standardfall bei deinem Knarrenbeispiel ist der Tod und bei einem Schlag ins Gesicht das Überleben. Und nebenbei, er bekommt nicht drei Jahre für ein Menschenleben, es geht nicht um einen Tauschhandel, er bekommt drei Jahre für seine Tat. Daß jemand einem anderen ins Gesicht schlägt kommt täglich vor. Ist nicht gut aber Tatsache. Glaubst du diese Leute überlegen sich alle, wie man richtig
(40) Aalpha · 17. Juni 2015
Was macht denn unser Staat, damit die Gesellschaft vor solchen Leuten geschützt ist? 3 Jahre außer Gefahr und dem Typen wird nichts weiter beigebracht, als dass er in den Knast gesteckt wird!? Das ist das richtige Handeln unseres Justizsystems? Es geht nicht immer nur um Bestrafung, es geht auch darum dass sich was ändert! Und 3 Jahre für ein Menschenleben ist nun mal wirklich fragwürdig!
(39) Aalpha · 17. Juni 2015
@37 Wenn man einem Menschen eine Knarre an den Kopf hält und dann den Abzug betätigt.... mit welcher Wahrscheinlichkeit könnte es tödlich ausgehen? Die Antwort ist nicht 100%! So viel zur sachlichen Betrachtung. Ich hab mich damals ausführlich über den Fall informiert, genauso wie über den Sanel M. und in meinen Augen kann man von Terroristen sprechen, wenn sie die gesellschaft terroriesieren! Bin da nicht diskriminierend, es kann auch ein Deutscher sein und kein Moslem-Turbanträger.
(38) argelius · 17. Juni 2015
Spott zu bezeichnen, damit man sich inhaltlich nicht damit auseinandesetzen muß spricht genauso wenig für Sachlichkeit, wie die Einstufung als Terrorist. Wenn man natürlich alles ins Extreme ziehen muß, wie du es tust, dann ist klar, daß alles außer Lebenslänglich für dich ein zu mildes Urteil ist. Zum Glück wirst du nie Recht sprechen, du wärest moralisch ungeeignet.
(37) argelius · 17. Juni 2015
@35 Es gibt kritische Fälle, in denen ich mir auch härtere Strafen gewünscht hätte. Aber weil Ali oder Detlef nicht die richtige Strafe erhalten haben sagt es nichts über diesen Fall aus. Sanel muß für seine Tat bestraft werden und nicht für die Taten anderer. Und ja, es ist mein ernst. Die Körperverletzung war die eigentliche Tat, mit der das Risiko des Todes entstand. Daß es wirklich so kam war aber Zufall. Aber das zu verstehen würde einen sachlichen Geist voraussetzen. Gegenargumente als
(36) Aalpha · 17. Juni 2015
... Es scheint wohl an kognitiven Fähigkeiten zu mangeln in unseren Richterkreisen! Nicht umsonst sagt man, dass die wahren Mörder doch die Richter und Anwälte sind. Da müssen angehörige der Opfer für Kämpfen, dass solch verrückte Leute nicht vorzeitig entlassen werden und das obwohl ganz klar ersichtlich ist, dass diese Menschen nichts dazu gelernt haben. Einfach mal etwas recherchieren, gibt genug andere Fälle!
(35) Aalpha · 17. Juni 2015
@34 Nein, vorerst gehört nur Sanel M. weggesperrt, aber sein Bruder sollte bei dem Verhalten auch schon mit einem Bein im Knast stehen! Das verhalten der Angehörigen dieser beiden Terroristen ist nicht zu tollerieren! Von wegsperren der Familie will ich nicht reden! Von einem "sehr unglücklicher Unfall" zu reden ist doch Spott? Ich hoffe, dass das nicht dein ernst ist?! Das Richter ein ausgewogenes Urteil fällen müssen ist ja richtig, aber bisher tuen sie es nicht!...
(34) argelius · 17. Juni 2015
@33 Also willst du gleich die ganze Sippe wegsperren? Oder besser noch alle in Deutschland lebenden Serben oder gleich alle Ausländer? Dieser Fall ist tragisch, aber der Tod (nicht die Körperverletzung) ist ein sehr unglücklicher Unfall gewesen. Natürlich hätte es vermieden werden können, nochmal, sonst hätte es keine Strafe gegeben. Aber Richter müssen ein ausgewogenes Urteil fällen, daß sich nach der Tat richtet. Alle Einzelheiten der Tat müssen berücksichtigen, auch das Verhalten des Opfers
(33) Aalpha · 17. Juni 2015
@30 gerade wenn sich solche Leute, wie Sanel M. und deren Familie (siehe sein Bruder und Sippe) sich in der Gesellschaft nicht benehmen können und so schnell reizbar sind, dass es Todesfolgen nach sich zieht, gehören diese Menschen weggesperrt! 3 Jahre sind lächerlich! Da wird sich nichts ändern, der wird danach weiterhin gewaltbereit auffallen! Der gehört isoliert in eine Anstalt, wo man ihn mal neuprogrammieren sollte, bevor der wieder auf die Menschheit losgelassen wird!
(32) argelius · 17. Juni 2015
@29 Und um es klar zu sagen: Es ist vollkommen egal, ob sie Türkin war. Ginge es um Ausländer, dann würde es ebenfalls auf Sanel M. zutreffen. Der ist wohl auch eher kein Deutscher
(31) k319667 · 17. Juni 2015
Gute Frage da das spätere Opfer wohl selbst aktiv eine gewaltsame Teilnahme an den Konflikt anstrebte kann man wohl von an einer Mitschuld ausgehen. Was natürlich jenen die aus ihren Tod zu Propaganda Zwecken nutzen wollten, etwas schmerzlich sein dürfte. Ja die Gutmenschen Rhetorik des armen Opfers wurde zu einen Rohrkrepierer der zu allen Überfluss jetzt noch nach hinten explodiert. Da die Familie des vermeintlichen Opfers alles tut um sich medienwirksam ins Rechte Licht zu setzen.
(30) argelius · 17. Juni 2015
@29 Wäre es ihre schuld, dann wäre Sanel M. nicht verurteilt worden. Aber ihr Verhalten hat dazu beigetragen, daß die Situation eskaliert ist. Wenn ich merke, jemand hat sich nicht mehr unter Kontrolle, dann stürme ich nicht auf ihn zu. Dadurch wurde unnötig zusätzliche Aggression in die Situation gebracht. Und als Hilfe für andere war das unnötig, es ging da ausschließlich um den Konflikt, den sie beide hatten.
(29) Kelle · 17. Juni 2015
@28: Alles klar, die Türkin ist selbst Schuld...
(28) argelius · 17. Juni 2015
Ich hatte mit einem niedrigeren Urteil gerechnet. Immerhin ist es erstmal eine Körperverletzung. Die Folgen sind tragisch, aber nicht so schwerwiegend für die Schuld wie zB bei Totschlag. Im Zusammenhang mit Jugendstrafrecht und dem Verhalten des Opfers, welches die Straftat mit ausgelöst hat kommt mir die Strafe zu hoch vor. Davon zu unterscheiden ist, ob die gesamte Familie noch einen Platz in Dtld hat. Sowohl der Bruder als auch die Mutter sind seitdem reichlich negativ aufgefallen.
(27) Philonous · 16. Juni 2015
Ein solides Urteil, das sich nicht irgendwelchen Empörungswellen der Wutbürger beugte, sondern schlicht die Faktenlage in Augenschein nahm und nach geltendem Recht entschied. Saubere Arbeit.
(26) Tunichtgut · 16. Juni 2015
genauso wie die räuberische erpressung mit 14 jahren... er ist bestimmt kein vorzeige-jugendlicher sondern ein gewattäter oder extrem gewaltbereit, der sich nicht unter kontrolle hat
(25) Tunichtgut · 16. Juni 2015
@ 24 sehe ich auch so, was die provokation betrifft....aber wie sollen die richter urteilen...nach dem gesetz ist klar....er hätte auch nach erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können, da ist die mindeststrafe 3 jahre, bei jugenstrafrecht 6 monate. sicherlich wurde das alles berücksichtigt....aber auch seine vorstrafe wegen schwerer oder gefährlicher körperverletzung, für die er bis 2013 eingefahren ist....nur diebstahl / einbruch gab es wohl sozialstunden bzw. wochenend-dauerarrest
(24) WolfgangWolf · 16. Juni 2015
mein Wissenstand was die Sache anbelangt ist gering, aber ich denke das Provokationen auch vom Opfer ausgegangen sind wenn die Zeugenaussagen wahr sind. Der BGH hat auch schon in einem anderen ähnlichen Fall aus Hamburg das Urteil aufgehoben. Es ist also verständlich das der Verteidiger Revision einlegen möchte, zumal die Rechtssprechung des BGH wie man hört eindeutig ist. Es war einfach ein unglücklicher Unfall das sich das Mädchen beim Sturz solche schweren Verletzungen zugezogen hat.
(23) Tunichtgut · 16. Juni 2015
@14 berichtigung...bei jugendstrafe mindeststrafe 6 monate...aber bei den(r) vorstrafe(n) und der gewaltbereitschaft
(22) watchi · 16. Juni 2015
Ich halte das Urteil für gerecht. Es hat sich etwas von beiden Seiten extrem hochgeschaukelt. @18: Dein Vergleich hingt, wie der Vergleich von Äpfeln mit Erdbeeren!!! @all: Der Mob möchte einen Richter Freisler !!! "Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war verantwortlich für etwa 2600 Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter viele Schauprozesse mit von vornherein festgelegten Urteilen. "
(21) Tunichtgut · 16. Juni 2015
@20 weis echt nicht was du meinst....ganzen verstoßenen (ehemaligen) Kinder... meinst du etwa die schwarzen schafe innerhalb der familie.....das ist doch schnee von gestern, von evtl. einzelfällen abgesehen, ist natürlich auch finsteres mittelalter genau wie die duelle von früher (es gibt wohl noch einige studentenvereinigungen, die diese rituale praktizieren ( zusätzlich zum saufen und fressen)...die werden aber eher als radikal eingestruft
(20) Perlini · 16. Juni 2015
@19 In unserem Kulturkreis spielt die Familienehre keine Rolle!? Da werden dir aber die ganzen verstoßenen (ehemaligen) Kinder was anderes erzählen.
(19) Tunichtgut · 16. Juni 2015
ich habe so den verdacht, dass das handeln des bruders etwas mit der familienehre zu tun hat, das entspricht aber nicht unseren kulturkreisen...willkommen im mittelalter
(18) esKa · 16. Juni 2015
<link> Was glaubt ihr, wie gerecht diese Dame davonkam? Oder unterscheidet man hier zwischen Ausländer und deutsch?
(17) k414366 · 16. Juni 2015
Aufgrund der Brisanz des Falles und des familiären Umfeldes ist auch die Mordkommission eingeschaltet. „Der Vorfall passierte bereits im März“, sagte uns ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das junge Mädchen habe bisher aber noch keinen Strafantrag gestellt. Bericht in der Tageszeitung "Offenbach Post vom 15.06.2015"
(16) k414366 · 16. Juni 2015
Sie soll laut „Bild“-Zeitung eine Affäre begonnen haben, während Sanel M. in U-Haft saß. Ein Kumpel des Schlägers filmte die Auseinandersetzung sogar. Dieses Video wurde nun der Polizei zugespielt. Der 16-Jährige muss sich womöglich wegen Körperverletzung verantworten. Die Polizei in Offenbach bestätigte uns auf Anfrage die laufenden Ermittlungen. „Derzeit wird das Videomaterial ausgewertet“, sagte eine Polizeisprecherin. Fortsetzung folgt
(15) k414366 · 16. Juni 2015
Offenbach - Unfassbar: Der kleine Bruder von Sanel M., aktuell vor Gericht im Fall Tugce, soll am Offenbacher Hafen ein Mädchen angebrüllt und ins Gesicht geschlagen haben. Die Mordkommission ist eingeschaltet. Wie uns die Polizei betätigte, hat der kleine Bruder von Sanel M. Ärger mit der Justiz. Der 16-Jährige soll am Hafen in Offenbach die Freundin des großen Bruders zunächst angebrüllt und anschließend mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Warum? Fortsetzung folgt
(14) Tunichtgut · 16. Juni 2015
das strafmass ergibt sich doch aus dem STGB....und der täter kann von glück sagen, das er mit der mindeststrafe von 3 jahren davongekommen ist...trotz seiner vorstrafe...zur info: mit 14 wurde er zwar nicht verurteilt, aber bekam arrest/sozialstunden . zählt nicht als vorstrafe. war ja nur schwere räuberische erpressung...schöne karrriere
(13) mceyran · 16. Juni 2015
@11 Dem stimme ich zu. Wollte gerade ähnliches schreiben, da warst Du schon schneller.
(12) FichtenMoped · 16. Juni 2015
@11: So sieht das aus. Der Mob verlangt aber etwas anderes.
(11) darkkurt · 16. Juni 2015
@8: da ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, fallen Mord und Todschlag schon mal weg. Bleibt als Verbrechen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Mindest- bzw. Maximalstrafe wurden hier schon gepostet. Eine besondere Schwere ist nach der im Gericht herausgekommen Vorgeschichte wohl auch nicht gegeben. Dazu kommt Jugendstrafrecht.
(10) Tunichtgut · 16. Juni 2015
@9 deine unsach- und unfachlichen kommentare und beleidigungen sind wir ja gewohnt, Sharia...davon keiner was geschrieben. sondern nur was im STGB steht...das gilt auch für einen, wie du dich selbst nennst, exilthüringer
(9) Kelle · 16. Juni 2015
Sharia für Deutschland!
(8) k299135 · 16. Juni 2015
Es ist schon alleine lächerlich genug, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Für solche schweren Verbrechen darf es eine Abstufung nicht geben.
(7) Tunichtgut · 16. Juni 2015
das der typ zur gewalt neigt zeigt schon seine vorstrafe wegen schwerer oder gefährlicher körperverletzung und mit 3 jahren und 3 monaten kommt er noch gut weg also abwarten
(6) Tunichtgut · 16. Juni 2015
@ das ist ja alles hier geregelt STBG (strafgesetzbuch) § 227 Körperverletzung mit Todesfolge (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Folkman · 16. Juni 2015
@4: ...und wenn sie nicht so urteilen, wie es der Pöbel gern hätte, sollte man die Richter am besten gleich mit ausweisen (so auch schon hier zu lesen)! Mancher Schlechtmensch hätte insgeheim schon ganz gern sein Deutschland der Richter und Henker zurück...
(4) Perlini · 16. Juni 2015
Die Richter sollten einfach auf den Pöbel hören. Dann würde in diesem Lande endlich wieder Zucht und Ordnung herrschen!
(3) Tunichtgut · 16. Juni 2015
mal abwarten...das der typ gewalttätig ist, zeigt doch schon seine vorstrafe wegen schwerer oder gefährlicher körperverletzung
(2) honk71 · 16. Juni 2015
Das Urteil Wird eine Lachnummer.Deutsch Richter sind Feiglinge was Urteile angeht.
(1) k414366 · 16. Juni 2015
Es wird sich zeigen, wie mutig die Richter sind, um gerecht, aber hart zu urteilen. Sanels kleiner Bruder ist vor wenigen Tagen auch aufgefallen, als er eine junge Frau ins Gesicht geschlagen hat. So ein Gesindel brauchen wir nicht noch schützen und milde verurteilen.
 
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