München (dpa) - Eine 35 Jahre alte Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden. Die Frau hatte auf die Herausgabe eines Spermas geklagt. Ihr Mann war im Juli 2015 nach einer Herztransplantation ...

Kommentare

(14) k491 · 23. Februar 2017
@8 §4 Abs. 3 ist eindeutig. Völlig egal, ob man nun davon ausgehen kann das der Mann *wahrscheinlich* einverstanden wäre. Ich finde es auch grauenvoll, aber das Gesetz sagt nunmal klar aus; dass es in dem Fall des versorbenen Mannes nicht zulässig ist. Aus Sicht der Frau wäre mir das Gesetz natürlich auch scheiß egal, aber mir ging es jetzt nur darum aufzuzeigen, das der Richter nicht anders entscheiden konnte.
(13) k407410 · 23. Februar 2017
Die moderne Gesellschaft hat schon Probleme...
(12) juanita2014 · 23. Februar 2017
der bericht stand heute in unserer tageszeitung. das paar hatte bereits mit einer fruchtbarkeitsbehandlung begonnen, als der mann erkrankte. daraufhin hat er sein sperma sofort einfrieren lassen, da ausgang der krankheit ungewiss. ein hauptargument dagegen war: vielleicht hätte der mann heute gar keine befruchtung mehr gewünscht, wenn er noch leben würde. da fasse ich mich doch an den kopf
(11) k491 · 23. Februar 2017
@10 Dann hat die Frau (das Paar) wohl das Kleingedruckte nicht gelesen.
(10) anddie · 23. Februar 2017
Ich sehe es auch wie @7. Hinzu kommt, dass im Vertrag den die Klinik mit dem Mann geschlossen hat auch noch drinsteht, dass das Sperma nach seinem Tod vernichtet werden muss. <link> (vorletzter Absatz). Da stellt sich mir nur noch die Frage, warum das Sperma nicht gleich im Juli 2015 vernichtet wurde, so dass sich gar keine Möglichkeit zur Klage mehr ergeben hätte.
(8) juanita2014 · 23. Februar 2017
@7 die frau hat ja eingewilligt und man kann davon ausgehen, dass der mann auch einverstanden gewesen wäre, denn er hat ja sicher für den fall der fälle sein sperma einfrieren lassen, wäre also meiner meinung nach, nichts illegales.
(7) k491 · 22. Februar 2017
Was hacken alle auf dem Richter herum, er kann nichts weiter tun als sich an das Gesetz halten: <link> Lt. Gesetz darf kein Arzt diese künstliche Befruchtung vornehmen, ob die heruasgabe der Samenprobe auch schon darunter fällt, müßte man wohl klären.
(6) Thorsten0709 · 22. Februar 2017
Richter in Deutschland, hab ich gestern auf einer Gerichtsseite einen Kommentar gesehen. Der Kommentar lautete: Der Richterberuf war früher mal hoch angesehen. Bei solchen Urteilen ist es kein Wunder, das er es heute nicht mehr ist. Ich wünsche der Frau viel Glück das sie diese juristischen Hürden überwindet.
(5) juanita2014 · 22. Februar 2017
@4 sehe ich genauso. der mann hatte doch nicht ohne grund sein sperma einfrieren lassen
(4) ruddi1 · 22. Februar 2017
"unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz".Es soll die missbräuchliche Verwendung verhindern.Wo sehen die Richter hier einen Mißbrauch?
(3) bobbygismo · 22. Februar 2017
in deutschland wird alles abgelehnt, was in anderen ländern "normal" ist, traurig
(2) juanita2014 · 22. Februar 2017
für wen wollen die denn das sperma aufheben? so hätte die frau doch ein andenken an ihren verstorbenen mann. ich finde das herzlos
(1) webstarmedia.eu · 22. Februar 2017
Schicksal
 
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