Straßburg (dpa) - Mehr als drei Jahre lang saß Patrick S. im Gefängnis, weil er eine Liebesbeziehung zu seiner Schwester hatte. Nun scheiterte er vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht. Rechtspolitiker fordern eine Abschaffung der Strafvorschrift. Das Verbot der Geschwisterliebe verletze nicht ...

Kommentare

(15) Spock-Online · 14. April 2012
Normalerweise verhindert die Natur es von sich aus, dass sehr enge Verwandte sich überhaupt sexuell finden (Westermarck-Effekt). Auch wenn der Junge länger aus Haus war, scheint hier die Natur diesen schützenden Effekt abhanden gekommen zu sein, was dann an sich schon ein Zeichen dafür wäre, dass es nicht gesund ist, was die 2 da machen.
(14) nox13 · 14. April 2012
@11 konkret
(13) nox13 · 13. April 2012
Da wir unsere Moralvorstellungen verlieren und nichts anderes mehr als die niedrigsten Gelüste des Einzelnen (die angebliche Freiheit) im Sinne haben, so gehen auch bald die schützenden Gesetze verloren, was dann logischerweise ein Ende der Menschheit bedeuten kann. Das ist doch eine reine Selbstzerstörung.
(12) nox13 · 13. April 2012
Ein "komisches Gefühl" im Bauch milde ausgedrückt wird man in der Familie haben, wenn einige Menschen, die ihre niedrigsten Gelüste nicht kontrolieren könnnen, Inzest strafffrei durchbrigen und gesetztlich erlauben. Moralvorstellungen? Alle Gesetze sind Moralvorstellungen. Und andere "erlaubte" Risikogruppen sind nicht mit Inzest zu vergleichen und schon gar nicht kann man hier ein Recht auf "Liebe" geltend machen. Darüber hab ich unten geschrieben.
(11) tastenkoenig · 13. April 2012
@10: Ich will mich gar nicht unbedingt für straffreien Inzest einsetzen, aber es ist eben nicht besonders konsequent, aus sämtlichen Risikogruppen ausgerechnet nur eine Gruppe unter Strafandrohung zu stellen. <<Die strafrechtliche Vorschrift verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, monierte Hassemer und meinte, dass die Bestimmung „lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat“.>> Wenn wir das wollen, okay. Aber ich hab ein komisches Gefühl dabei.
(10) nox13 · 13. April 2012
@9 Ein behinderter Mensch bspw. hat die Gefahr mit jedem ausgewählten Menschen ein krankes Kind zu zeugen, aber er hat dennoch ein Recht auf Nachwuchs. Hier sind seine eigenen ethischen Vorstellungen entscheidungsrelevant. Aber Geschwister müssen diese Gefahr nicht eingehen. Sie können mit anderen gesunde Kinder zeugen und sich trotzdem als GESCHWISTER lieben. Sich mit jedem sexuell zu verbinden, sogar in eigener Familie, ist krank. Da ist definitiv etwas gestört.
(9) tastenkoenig · 12. April 2012
Bei der vorangegangenen Entscheidung des BVerfG gab es ein Sondervotum des Richters Hassemer: << […] Das deutsche Recht kenne eine Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs „selbst dort nicht, wo die Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses höher ist und die erwartbaren Behinderungen massiver sind als beim Inzest“[…]>> (Quelle: <link> ). Insofern bleibt als Argument eigentlich nur noch die Moral.
(8) nox13 · 12. April 2012
wiederholung
(7) nox13 · 12. April 2012
(5) Perlini Das hat nichts mit dem Staat zu tun. Es ist nun mal HUMAN verboten und HAT SEINE GRÜNDE. Es kann und wird nicht sowas geben, dass JEDER tun kann, WAS ER WILL. Mit jedem zu pennen, mit wem man Lust hat, hat nichts mit Liebe zu tun. Um einen Menschen zu lieben, muss man mit ihm nicht schlafen. Der Staat setzt bloss die allgemeinmenschliche ethische Vorgaben durch und denkt sich das nicht aus.
(6) k407472 · 12. April 2012
@5 Staat und Justiz entscheiden doch schon in vielen Fällen, dass z.B. Behinderte, Vergewaltiger, etc. keine Kinder kriegen dürfen. Meiner Ansicht nach gibt es noch viel mehr Leute, denen man es verbieten sollte sich fortzupflanzen.
(5) Perlini · 12. April 2012
@2 Deine Argumentation (Genpool) würde bedeuten, dass Staat/Justiz entscheidet, wer Kinder bekommen darf bzw. eben nicht. Diese Vorstellung macht mir mehr als Bauchschmerzen.@6 vergewaltiger dürfen keien Kinder kriegen?! Ansonsten wäre mir neu, dass Behinderte keine Kinder bekommen dürfen (und das sogar bestraft wird). Wie soll das auch funktionieren? Sex verbieten? Kind ohne Einwilligung abtreiben? Sicherlich, letzteres wird bei besonderen Fällen vorkommen, aber generell!?
(4) Spock-Online · 12. April 2012
"Bei einvernehmlichen Beziehungen zwischen Geschwistern werde niemand geschädigt." Und was ist denn mit den behinderten Kindern, die die bewusst in die Welt gesetzt haben? Die sind nicht geschädigt?
(3) Chris1986 · 12. April 2012
Also bei einvernehmlicher Inzest kann man das gleiche Argument bringen wie bei der Homosexualität, wenn man sich liebt, warum nicht. Allerdings sollte Kinder zeugen auf jeden Fall verboten bleiben diesbezüglich aber wen stört es wenn sie eine "normale" Beziehung führen?
(2) k407472 · 12. April 2012
Sorry, wenn ich damit auf Widerspruch stoße, aber meine persönliche Meinung ist: Inzest gehört verboten. Wie will man sonst verhindern, dass der Genpool immer schlechter wird durch behinderte Kinder? Obwohl hier psychologische Betreuung angebrachter wäre als eine Freiheitsstrafe.
(1) Tream · 12. April 2012
Die können von mir aus machen was sie wollen - aber wieso unbedingt Kinder zeugen?
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News