Würzburg (dpa) - Weil er ohne Kondom mit seinen Freundinnen geschlafen hat und Sex mit einer Minderjährigen hatte, ist ein HIV-infizierter Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs der ...

Kommentare

(3) k286511 · 22. Juli 2009
Nein, ich denke nicht dass dort Aussage gegen Aussage steht. Niemand ist so blöd, dann auf ungeschützten GV einzugehen.
(2) tastenkoenig · 22. Juli 2009
Ich denke mal, ohne Geständnis ist hier der Nachweis sehr schwer zu führen. Wenn die infizierte Person sagt, sie habe es der anderen mitgeteilt, die andere das aber bestreitet, dann steht Aussage gegen Aussage. • edit@3: Oh doch, mal liest immer öfter, dass es Leute gibt, die daraus einen Kick ziehen. Was in deren Hirn vorgeht, weiß ich auch nicht, aber es kommt vor.
(1) ReneP · 22. Juli 2009
Richtig so! Mal sehen, ob diese No Angels Tante eine ähnliche Strafe bekommt oder ob da der Prommi Bonus greift.
 
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