(lifepr) Düsseldorf, 22.09.2016 - Bei Arbeitsunfällen kommt nach Auskunft der ARAG Experten die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, die Berufsgenossenschaft, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, muss der Betroffene alle Behandlungskosten, die seine Versicherung ...