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1: Das war kein "EU-Gesetz", Deutschland hat die Sicherungsverwahrung früher auf 10 Jahre beschränkt gehabt, diese Begrenzung aber später aufgehoben. Nach Ansicht des EGMR verstösst es gegen die Menschenrechte (EMRK - nicht EU-Recht), wenn die neue Regelung rückwirkend auf vor der Gesetzesänderung Verurteilte angewendet wird. Hat also nichts mit der EU zu tun.