Hamburg (dpa) - Zwölfmal sind bislang bei Bundestagswahlen sogenannte Überhangmandate angefallen, wodurch sich die gesetzliche Mindestzahl der Abgeordneten erhöhte. So kamen die Parteien 2005 zu 16 zusätzlichen Mandaten (SPD 9, CDU 7). Nur 1994 waren es ebenso viele (CDU 12, SPD 4). Bei der ...