(lifepr) Berlin, 21.10.2014 - Anfang September 2014 hat das Landgericht (LG) Frankfurt a. M. dem Mitfahrdienst Uber bundesweit untersagt, seine Mobiltelefon-App anzubieten. Begründet wurde dies mit unlauterem Wettbewerb gegenüber den Taxiunternehmen. Der Beschluss wurde inzwischen – aus prozessualen ...

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