Berlin (dpa) - Berliner Richter haben die Entscheidung eines Kollegen zur Freilassung eines Schlägers nach einem Gewaltexzess in einem U-Bahnhof verteidigt. Richterschelte ohne Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen verfehle ihr Ziel, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, ...

Kommentare

(12) luke66 · 27. April 2011
Das germanische Recht hätte nie durch römisches Recht ersetzt werden dürfen, es ist Unterdrückungsrecht des Stärkeren/Reicheren gegen das gesunde Rechtsempfinden des normalen Menschen. Karl der Nichtgroßgenug hat hier völlig versagt.
(11) marines · 27. April 2011
Wenn er aber in U-Haft sitzen würde, würde es die Bevölkerung vor weiteren Übergriffen durch dieses @%¤&£*¥ schützen.
(10) Day-Dreamer · 27. April 2011
da hilft nur eins "Selbs Justiz" denn täter in eine dunkle ecke ziehen und windelweich schlagen...
(9) tastenkoenig · 27. April 2011
Zitat: "Die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Strafverfahrens. «Sie ist keine Strafe, Warnung oder Disziplinierungsmaßnahme.»" Macht Euch doch mal klar, was Ihr fordert, nämlich U-Haft als Teil der Bestrafung. Das aber würde dem eigentlichen Gerichtsverfahren vorgreifen und würde damit nicht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genügen. Denn es würde eine Schuld vorausgesetzt, die zwar wahrscheinlich ist, aber nicht von der einzig befugten Instanz, einem Gericht, festgestellt worden ist.
(8) 2fastHunter · 27. April 2011
Diese Diskussion ist unsachlich. Eine hohe Strafe schreckt niemanden ab, denn sonst gäbe es in den US-Staaten mit Todestrafe keine Morde mehr. Die Ursache sollte bekämpft werden und nicht das Symptom. Gleiches gilt natürlich auch für Amokläufer und co. Aber das würde ja Sozialkompetenz voraussetzen...
(7) soylentgreen · 27. April 2011
mir grauts eher vorm urteil. schlechte kindheit, 2 jahre auf bewährung und 80 sozialstunden im kindergarten... zur news sicherlich ist es vom recht her richtig dass er auf "freien" fuß ist, wohnsitz lehre usw. aber man sollte sich wirklich mal gedanken ueber unsere justiz machen wenn solche aggresiven faelle vorliegen...
(6) cocaboy · 27. April 2011
In den meisten Fällen würde es gar nicht erst so weit kommen wenn nicht von 10 Personen 9 weg schauen
(5) Lady_Clarissa · 27. April 2011
@1, @2 ihr habt beide recht, das ist das problem, man müsste die aktuellen gesetze ändern, damit man da wie von 1 gewünscht handeln könnte.
(4) gomes · 27. April 2011
@2 natürlich ist es rechtens völlig in Ordnung was hier passiert, aber nicht moralisch! Also muss eine Gesetzänderung her, die solche Leute sofort wegsperrt, undzwar solange bis ihnen der Prozess gemacht wurde, von mir aus gehören Gewalttäter eh in ne abgeschottete Stadt, in der sie sich alle gegenseitig die Rübe einschlagen können, aber das soll nur meine Meinung sein und nicht zur Sachlichkeit dienen^^ @3 wieso ist keine Wiederholungsgefahr gegeben? Kann das jemand 100%ig ausschließen?
(3) flowalder · 27. April 2011
@1: Sie wollen also zurück zu den Standgerichten von 44? Jedes Urteil lautet auf Erschießen, sofort zu vollstrecken. Berufung gibts nicht. Haben Sie den Schuss immernoch nicht gehört? Untersuchungshaft dient NUR dazu, das Ermittlungsverfahren zu schützen, nicht den Täter zu bestrafen. Und solange von dem Täter keine Wiederholungsgefahr ausgeht oder befürchtet werden muss, dass er sich einem Strafprozess entzieht, kann er nicht in U-Haft genommen werden. Erst denken, dann schreiben!
(2) k180790 · 27. April 2011
@1 - Und genau darum geht es! DU hast davon genau so wenig Ahnung wie die, die darüber maulen .... Informiere dich einmal was U-Haft ist und wann diese angewandt wird, dann wird dir sicherlich klar, das nach RECHT UND GESETZ in diesem Fall es eben nicht dazu gereicht hat! Aber wichtig ist immer das man plappern ohne Sinn und Verstand! @4 - Und genau darum geht es auch! Moral hat in diesem Fall nichts in der Rechtssprechung verloren, ein Richter muss nach dem Gesetz handeln anders gehts nicht!
(1) k139774 · 27. April 2011
Weshalb derartige Schläger nicht in U-Haft kommen sondern auf freien Fuß gesetzt werden ist nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht wird ja auch mal der Richter der dies verfügte Opfer einer solchen sinnlosen und brutalen Gewalttat.
 
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