(pressebox) Karlsruhe, 22.07.2014 - Ein Besäufnis im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung führt nicht automatisch dazu, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt. So hatte ein Betriebsrat eines größeren Konzerns an einer Betriebsratstagung teilgenommen; an deren Ende um 19 Uhr es ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News