(lifepr) Düsseldorf, 28.07.2016 - Dass Krankenkassen in der Regel nicht für Potenzmittel aufkommen, ist kein Geheimnis. Wie aber steht es mit der staatlichen „Freien Heilfürsorge“, auf die u.a. Beamte der Polizei Anspruch haben? Ein Kriminalhauptkommissar machte den Test und reichte den Antrag auf ...