Dachau (dpa) - Nach den Todesschüssen im Dachauer Amtsgericht soll die Zurechnungsfähigkeit des Täters untersucht werden. Der 54-Jährige sollte am Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Haftbefehl wegen Mordes gestellt. Der Mann schweigt zum Tatvorwurf. ...