Frankfurt/Main (dts) - Im jahrelangen Prozess von 17.000 Kleinanlegern gegen die Deutsche Telekom haben die Kläger eine Schlappe erlitten. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch in einem Musterprozess urteilte, enthielt der Börsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine ...

Kommentare

(4) Wasweissdennich · 16. Mai 2012
@3 der Fall der Aktie war eigentlich nicht überraschend, dass es der Telekom nicht mehr gut geht wenn ihr Monopol wegfällt und die krustigen Strukturen den freien Markt treffen konnte man ahnen wenn man sich vor der Investition beschäftigt hat- dazu kam ja noch das danach die IT-Blase platzte.... ich hab damals auch überlegt ob es nicht richtig wäre die Aktie zu kaufen- wirkliche Fehlinformationen habe ich da nicht in Erinnerung, es sei denn Du bezeichnest jedes Verkaufsprospekt als solche
(3) k1951 · 16. Mai 2012
@2: Risiko hin oder her, den freien Fall der Aktie nach dem Börsenstart und die (wahrscheinlichen ) Fehlinformationen im Börsenprospekt deuten doch irgendwie auf ein nicht so seriöses Unternehmen hin, oder?@3: Irgendwie waren die Beteiligungen nicht richtig dargestellt, und wie Du erwähnt hast war wohl auch kein Hinweis auf den zu erwartenden Wettbewerb (der andere Unternehmen stärken kann wenn sowas drin steht-aber nicht den Bürokratenapparat "Post"!)
(2) Wasweissdennich · 16. Mai 2012
@1 damit Du bei einem Konzern wie der Telekom nicht mehr Kleinaktionär bist musst Du schon viele Millionen mitbringen, die wirklich "Kleinen" haben meistens gar keine Aktien... das man mit Aktien immer Risiken und Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen des Unternehmens mit trägt sollte aber bekannt sein
(1) Ronja · 16. Mai 2012
Wie immer ... die Kleinen schauen in die Röhre!
 
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