Stuttgart (dpa) - Ein Stuttgarter Vermieter hat einer 103 Jahre alten schwerbehinderten Frau wegen Eigenbedarfs gekündigt. Das berichtet die «Stuttgarter Zeitung». Der Vermieter wolle selbst in seine Eigentumswohnung einziehen. Die pflegebedürftige Frau wohne seit 50 Jahren in der ehemaligen ...

Kommentare

(3) Suitcase · 13. August 2009
Der Vermieter wird mit seiner Kündigung in einem gerichtlcihen Verfahren scheitern. Das recht auf Eigenbedarf ist dann eingeschränkt, wenn dem Mieter durch die Kündigng eine unverträgliche soziale Härte trifft. Dies ist unzweifelhaft hier der Fall, wenn die Punkte in der Pressemitteilung denn auch so zutreffen. Der Vermieter hat sein Glück versucht, wahrscheinlich in der Hoffnung, die alte Dame wird sich schon nicht rechtlich wehren.
(2) bergimania · 13. August 2009
also wenn der nach 50 Jahren erst auf die Idee kommt da einzuziehn... und ne pflegebedürftige aus ner Wohnung schmeissen wegen eigenbedarf is ja wohl das letzte
(1) k66757 · 13. August 2009
Ich glaube ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen dieser Dame zu kündigen. es sei denn natürlich ich sitz auf der Strasse und müsste sonst unter der Brücke leben *g*. Ansonsten wäre ich zu weich und würde mir lieber sagen das ich die paar Jahre auch noch warten kann - wenns überhaupt noch Jahre sind ;)
 
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