Düsseldorf, 18.10.2017 (lifePR) - Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Im konkreten Fall war der Strafbefehl in deutscher Sprache abgefasst. Nur die Rechtsbehelfsbelehrung fügte das Gericht auf Niederländisch bei. In der Folge ging es ...