Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem Gesetzgeber vorgeworfen, den Bürger bei der Erstellung von Patientenverfügungen allein zu lassen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Patientenverfügungen äußerst präzise formuliert werden müssen, sei eine gute Beratung ...

Kommentare

(5) bangbuex51 · 26. September 2016
bei beatmungspfege wird, wie kürzlich in einem bericht gesehen, die patiientenverrfügung mißachtet. da muß sich dann mensch weiterquälen, weil´s so ein gutes geschft ist.
(4) galli · 25. September 2016
Ein Laie kann sie nie richtig verfassen.Hatte bei meiner Mutter Hausärztin gefragt,gegen Bezahlung Wieder gute Einnahmeqelle für Berater.Wie Steuerberater
(3) jayco · 25. September 2016
Und wenn so ein Helfer kommt und mich in letzter Minute rettet....
(2) ircrixx · 25. September 2016
@1: Fall einfach tot um, dann gibts keine Probleme :-)
(1) jayco · 25. September 2016
Mich schreckt nicht der Gedanke ab, sondern der Fakt, dass durch einen kleinen Formfehler alles für die Katz sein kann.
 
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