Hamburg (dpa) - Vollbeschäftigung wird im Stabilitätsgesetz von 1967 ausdrücklich als Ziel der staatlichen Wirtschaftspolitik bezeichnet. Für Wirtschaftsforscher, Arbeitsmarktexperten und einschlägige Politiker bedeutet «Vollbeschäftigung» aber nicht zwangsläufig, dass jedermann bezahlte Arbeit hat. ...