Berlin (dpa) - Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. Danach gilt jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig und ist dementsprechend zu behandeln. Der Staat hat sich an dieses Prinzip zu halten. Über Artikel 6 der ...

Kommentare

(4) k431458 · 01. April 2012
@1 die Unschuldsvermutung ist auch vorm A... wenn man verdächtigt wurde und der wahre Täter nie gefunden wird. Wie jetzt im Fall Lena, ohne Täter würde in der Bevölkerung immer im Hinterkopf bleiben, der 17 Jährige könnte es doch gewesen sein, egal ob die Justiz sagt er ist unschuldig. Pressekodex, tzzz wo ist denn der wenns darauf ankommt?
(3) Stiltskin · 31. März 2012
Tja, wenn jemand erst einmal in die Fänge von Justiz und Medien geraten ist, kann er sich mit der Unschuldsvermutung den Ar... abwischen. Es gab in der Vergangenheit Fälle zur Genüge, in denen Tatverdächtige von den Medien vorab durch die Mangel gedreht wurden, wo Stimmung gegen sie gemacht wurde. Und das ganze mündet dann in Hetze via Internet, bis hin zu Lynchaufrufen. Mancher Richter war nach solch einer Medienkampagne nicht mehr in der Lage, unbefangen ein Verfahren zu leiten.
(2) k293295 · 31. März 2012
@1: Ja, die Unschuldsvermutung steht auf dem Papier, aber sie gilt weder für Polizei/Staatsanwalt (jedenfalls, wenn sie nicht mit der Nase rein gestoßen werden) noch für die Öffentlichkeit - und für die besonders nicht. Kachelmann und Türck sind nur 2 prominente Beispiele. Beide zu Unrecht beschuldigt. Beide endgültig erledigt.
(1) Hebalo10 · 31. März 2012
Die Unschuldsvermutung ist vor dem Arsch, sobald Du in U-Haft sitzt, noch schlimmer, wenn es zur Vehandlung kommt. Man ist beruflich, privat und finanziell am Ende, wie viele Beispiele in der Vergangenheit gezeigt haben. In Großstadt umziehen hilft dann auch nur teilweise und die staatliche Entschädigung ist ein Witz.
 
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