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1: Inwieweit war denn Lepsius mit der Betreuung oder Benotung der Doktorarbeit Guttenbergs betraut? Ich mag mich täuschen, aber ich meine gar nicht. Oder müssen jetzt alle Professoren dieser Fakultät die Klappe halten? • @news: Würde der Gesetzgeber nicht immer wieder versuchen, die Grenzen der Verfassung über das Erträgliche hinaus auszudehnen, bekäme das Bundesverfassungsgericht gar nicht so viele Gelegenheiten, der Politik Grenzen zu setzen. Man mag das bedauern, aber es scheint notwendig.