Stuttgart (dpa) - Der mutmaßliche Parkplatzmörder soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch nach Verbüßung einer Haftstrafe hinter Gittern bleiben. Die Anklagebehörde kündigte zum Prozessauftakt in Stuttgart an, eine Sicherungsverwahrung zu beantragen. Der 56-Jährige habe einen «Hang zu ...

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