Der frühzeitige Rentenbeginn ist für Rentner mit Verlusten verbunden. Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, werden Abschläge fällig. Bisher konnten Rentenversicherte die Abzüge mit Sonderzahlungen erst ab 55 Jahren ausgleichen. Ab 1. Juli 2017 sinkt die Grenze auf 50 Jahre im Zuge ...