Berlin (dpa) - Nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe sollen die Rechte von Schwerverbrechern in der Sicherungsverwahrung gestärkt werden. Das geht aus ersten Vorschlägen des Bundesjustizministeriums für die bis 2013 nötige Reform hervor. Schon in der Strafhaft müssen die Täter individuell und ...

Kommentare

(1) k131161 · 21. Juli 2011
ES gab mal Zeiten, da hatte man alle Rechte verwirkt! Wieso bekommen Schwerverbrecher noch Rechte? Meist nehmen Sie doch genau diese Rechte, denen sie etwas antun. Arbeitslager, bei Wasser und Brot. Eventuell noch die Peitsche!
 
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