Karlsruhe (dts) - Moralische Vorbehalte sind kein Grund für die Befreiung vom Sexualkundeunterricht. Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, dürfen religiöse Eltern ihre Kinder nicht ohne weiteres vom Sexualkundeunterricht fernhalten. Die Schulpflicht hat demnach Vorrang vor den religiösen ...

Kommentare

(4) justpickers · 07. August 2009
Bin jetzt richtig gespannt wie dieses Urteil angenommen und umgesetzt wird. Sind ja nicht nur die Baptisten, die sich gegen die Schulpflicht und den Lehrplan zur Wehr setzen (egal wie Sinnig oder Unsinnig der manchmal sein mag). Allerdings ist Fakt, dass es in Deutschland eine Schulpflicht gibt, und damit auch uneingeschränkte Teilnahme an allen Unterichtsfächern. Es wurde Zeit für eine Klartextaussage seitens der Bundesrichter.
(3) Azador · 07. August 2009
verdammt richtig dieses Urteil. Sonst kommen demnächst braune "Heimatvereine" auf die Idee, dass die moralische Vorbehalte beim Inhalt des Politik- und Geschichtsunterrichts haben und weiß Gott was noch. Was den Kindern in der Schule beigebracht wird sollte durch Wahlen entschieden werden (=Landesregierungen) und nicht von einzelnen, abgedrehten Eltern.
(2) bnoob · 07. August 2009
Wie ich schon zu der andern News geschrieben hatte: Zum Fasching durfte ich auch nie, genau aus diesem Grund... Naja, bei den deutschen "Christen" ist ohnehin mehr Schein als sein... Nirgendwo gibt es mehr Eltern die ihre Kinder schlagen. Nirgendwo ist man so intolerant. Und alles nur weil man die Aussagen der Bibel falsch versteht. Ist so, glaubt mir. Ohne mich jetzt der allgemeinen Hatz gegen "die Evangelikalen" anschließen zu wollen. Wer mit mir diskutieren will, kann das gerne tun. Peace
(1) k41913 · 07. August 2009
WOW - der letzte Satz gefällt mir richtig gut!
 
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