Karlsruhe (dts) - Moralische Vorbehalte sind kein Grund für die Befreiung vom Sexualkundeunterricht. Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, dürfen religiöse Eltern ihre Kinder nicht ohne weiteres vom Sexualkundeunterricht fernhalten. Die Schulpflicht hat demnach Vorrang vor den religiösen ...