(lifepr) Düsseldorf, 23.08.2016 - Die Grenze zwischen selbständiger oder angestellter Tätigkeit ist gar nicht so leicht zu ziehen. Die Gefahr: Stellt sich eine vermeintlich angenommene Selbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Beschäftigung heraus, geht die Deutsche Rentenversicherung von einer ...