St. Gallen (dts) - Der umstrittene Schweizer Personensuchdienst "Moneyhouse" darf seine Internetdienste wieder aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Somit werden zahlreiche Adressen von Privatpersonen wieder veröffentlicht, auch wenn keine Einwilligung vorliegt oder ...