(lifepr) Düsseldorf, 24.01.2014 - Kellerräume dürfen von Vermietern nicht eigenmächtig ausgeräumt werden, auch wenn Mieter kein Schloss anbringen. Schon gar nicht, wenn keine Gefahr droht. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen kuriosen Fall hin, in dem eine Vermieterin nicht nur im ...